AGB BR-Elektronik GmbH
A) Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, gelten ausschließlich die nachstehenden AGB für alle Rechtsgeschäfte mit der BR-Elektronik GmbH; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen des Kunden werden nicht anerkannt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote sind freibleibend; es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die BR-Elektronik GmbH entweder schriftlich bestätigt werden oder die Ware ausgehändigt bzw. versandt wird. Lieferschein oder Rechnung gelten als Auftragsannahme. Der Kunde ist nicht länger als 2 Wochen an seine Bestellung gebunden.
(3) Die BR-Elektronik GmbH behält sich das Recht vor, mit der Ausführung des Auftrages erst nach Rücklauf einer vom Besteller gegengezeichneten Auftragsbestätigung zu beginnen.
§ 3 Urheberrechte
(1) An Kostenvorschlägen, Entwärfen, Zeichnungen oder Berechnungen behält sich die BR-Elektronik GmbH ihr Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
(2) An Standard-Software und Firmware hat der Kunde das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten. Der Kunde darf ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Sicherungskopie der Standardsoftware erstellen.
§ 4 Mindestrechnungswert/Mindestbestellung
(1) Bei einem Gesamtwarenwert von < 50,00 Euro pro Auftrag berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro.
(2) Jeder Auftrag ist getrennt zu behandeln. Eine Nachbestellung zu einem bereits bearbeiteten Auftrag wird als neuer Auftrag behandelt.
§ 5 Preise, Zahlung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise verstehen sich als Endpreise mit Mehrwertsteuer zuzäglich etwaig anfallender Versandkosten.
(2) Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden versichert, werden dem Kunden die Prämien in Rechnung gestellt.
(3) Der Kaufpreis für Warenlieferungen der BR-Elektronik GmbH wird mit Rechnungsstellung seitens der der BR-Elektronik GmbH fällig.
(4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte ist die BR-Elektronik GmbH berechtigt, nach Einrüumung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(5) Scheck- und Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig; etwaige damit verbundene Kosten trägt der Kunde. Wechsel und Scheck werden nur erfüllungshalber, nicht jedoch an Erfüllung statt angenommen.
(6) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulüssig.
(7) Bei Erstbestellung von Neukunden sowie bei Bestellern, die sich hinsichtlich ihrer Zahlungspflicht gegenüber der BR-Elektronik GmbH bereits einmal in Verzug befunden haben, kann der Lieferer Vorauskasse zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer verlangen.
§ 6 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Lieferzeit
(1) Von der BR-Elektronik GmbH genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin schriftlich bestätigt worden.
(2) Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Angaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist unbeschadet weitergehender Ansprüche der BR-Elektronik GmbH angemessen.
(3) Der Kunde kann eine Woche nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins die BR-Elektronik GmbH schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollte die BR-Elektronik GmbH einen ausdrücklichen Liefertermin schuldhaft nicht einhalten oder aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde der BR-Elektronik GmbH eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn die BR-Elektronik die Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten so ist die BR-Elektronik GmbH berechtigt, den ihr hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerüt.
(5) Weitergehende gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt.
§ 8 Mängelansprüche
(1) Soweit die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben der BR-Elektronik GmbH nicht ausdrücklich seitens der BR-Elektronik GmbH als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
(2) Im Falle von Mängeln richten sich die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 433 ff. BGB). Schadensersatz kann nur unter den Voraussetzungen des nachstehenden § 9 verlangt werden.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze (2) und (3) sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen der Höhe nach (a) bezüglich gelieferter schadensursächlicher Waren auf einen Betrag in Höhe des diesbezüglich vereinbarten Preises beschränkt und (b) im Übrigen ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der BR-Elektronik GmbH.
(2) Die Haftungsbeschränkung gem. Absatz (1) gilt nicht, sofern die Schadensursache auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht; im Falle der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkung gem. Absatz (1) gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit die BR-Elektronik GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen der BR-Elektronik GmbH und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, UN-Kaufrecht).
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der BR-Elektronik GmbH und dem Kunden.
(4) Hat der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der BR-Elektronik GmbH.
B) Besondere AGB für Unternehmer und öffentliche Auftraggeber
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Außerdem besteht ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von der BR-Elektronik GmbH an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der BR-Elektronik GmbH. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
(2) Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, der dem Kunden aus dem Weiterverkauf erwächst, an die BR-Elektronik GmbH ab. Die BR-Elektronik GmbH nimmt die Abtretung an, der Kunde bleibt jedoch bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich die BR-Elektronik GmbH das Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
(3) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die BR-Elektronik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(4) Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen die Rechte des Kunden zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zur Verarbeitung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Dies gilt nicht für die gesetzlichen Rechte des Insolvenzverwalters.
(5) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die BR-Elektronik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
(6) Die BR-Elektronik GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten der BR-Elektronik GmbH die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der BR-Elektronik GmbH.
§ 5 Mängelansprüche
Im Falle von Mängeln richten sich die Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen:
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
- Jede Mängelrüge bedarf der Schriftform.
- Bei Mängeln leistet die BR-Elektronik GmbH nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung trägt die BR-Elektronik GmbH nicht die erhöhten Kosten, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
C) Besondere AGB für Verbraucher
§ 1 Preise und Zahlungsbedingungen
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Kunden versandt wird, wird dem Kunden mindestens eine Mahngebühr in Höhe von 5 EUR berechnet, sofern dieser nicht einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.
§ 2 Eigentumsvorbehalt
(1) Die von der BR-Elektronik GmbH an den Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher der BR-Elektronik GmbH gegen den Kunden aus dem Verkauf der Waren zustehenden Ansprüche Eigentum der BR-Elektronik GmbH.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
§ 3 Lieferzeit
(1) Die Lieferzeit beträgt ca. 1-2 Wochen ab Bestelleingang. Der Käufer kann 2 Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommt die BR-Elektronik GmbH in Verzug.
(2) Etwaig anfallende Liefer- und Versandkosten trägt der Kunde. Die Kosten werden auf höchstens etwa 10 Euro geschätzt.
§ 4 Mängelansprüche
(1) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Später auftretende Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Die Mängel sind schriftlich und so detailliert wie dem Kunden möglich zu beschreiben.
(2) Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung der BR-Elektronik GmbH nicht besteht, und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunde der BR-Elektronik GmbH den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist die BR-Elektronik GmbH insbesondere berechtigt, die bei der BR-Elektronik GmbH entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte Reparatur, vom Kunden erstattet zu verlangen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang.
Anbieter und Vertragspartner:
BR-Elektronik GmbH
Gewerbepark 3
86687 Kaisheim
Deutschland
E-Mail: sales@br-elektronik.de
Telefon: 09099 39397-0
Geschäftsführer: Stefan Beier
Amtsgericht Augsburg, HRB 17214 (Handelsregisternummer)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 199299330.